Sachsen-Anhalt vernetzt
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Normen und rechtliche Grundlagen

Viele Menschen möchten auch im Alter in der eigenen Wohnung leben. Vorhandene Hindernisse und Stolperfallen, sogenannte Barrieren, wie Türschwellen, zu schmale Türen o.ä., können die Beweglichkeit und die Selbstständigkeit im alltäglichen Leben stark einschränken und das Sturzrisiko maßgeblich erhöhen.

Dabei ist das barrierefreie bzw. barrierearme Wohnen von besonderer Bedeutung.

 

Hierbei gilt die Norm DIN 18040-2, die die baurechtlichen Bestimmungen regelt.

Eine barrierefreie Wohnung trägt zu mehr Selbstständigkeit und Komfort bei und verringert das Risiko von Verletzungen durch Stürze.

 

Ziel dieser Norm ist, die Wohnung und Gebrauchsgegenstände so zu gestalten, dass sie älteren Menschen und Behinderten ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe zugänglich sind.


Das heißt,

  • die Räumlichkeiten sind ohne Stufen und Schwellen begehbar
  • befahrbare Dusche mit Duschsitz und/oder ein gesichertes Bad mit verschiedenen Hilfsmitteln, wie Badelifter, Stütz- und Haltegriffen, sowie rutschfeste Bodenbeläge
  • die Türbreiten und Bewegungsflächen in Bad, Küche und Flur sind so konzipiert, dass sie auch bei Rollator- und Rollstuhlbenutzung gut zugänglich sind
  • gute technische Ausstattung mit Fahrstuhl und Beleuchtung

 

nachzulesen hier:

http://www.nullbarriere.de

 

 

Eine weitere rechtliche Voraussetzung bildet das Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) soll

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse älterer, pflegebedürftiger oder behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich betreuter Wohnformen vor Beeinträchtigungen geschützt,
  • die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen im Alter, mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen in stationären Einrichtungen und in sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen gestärkt und gefördert,
  • die Qualität von Pflege und Betreuung und die Förderung der Qualitätsentwicklung in Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen dauerhaft gewährleistet und
  • sowie mehr Transparenz und Verbraucherschutz insbesondere durch Veröffentlichung der Prüf- und Qualitätsberichte der zuständigen Behörde seitens der Träger geschaffen werden

Das Gesetz gewährt weder Leistungen noch Zuschüsse. Die ordnungsrechtlichen Regelungen dienen dazu, bereits erreichte Standards abzusichern und an neue Lebenswirklichkeiten anzupassen. Bei diesen Standards handelt es sich um Mindestanforderungen, welche die Träger stationärer Einrichtungen und sonstiger (nicht selbstorganisierten) Wohnformen zu beachten und zu erfüllen haben.

 

Quelle:

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=49052