Normen und rechtliche Grundlagen

Viele Menschen möchten auch im Alter in der eigenen Wohnung leben. Vorhandene Hindernisse und Stolperfallen, sogenannte Barrieren, wie Türschwellen, zu schmale Türen o.ä., können die Beweglichkeit und die Selbstständigkeit im alltäglichen Leben stark einschränken und das Sturzrisiko maßgeblich erhöhen.

Dabei ist das barrierefreie bzw. barrierearme Wohnen von besonderer Bedeutung.

 

Hierbei gilt die Norm DIN 18040-2, die die baurechtlichen Bestimmungen regelt.

Eine barrierefreie Wohnung trägt zu mehr Selbstständigkeit und Komfort bei und verringert das Risiko von Verletzungen durch Stürze.

 

Ziel dieser Norm ist, die Wohnung und Gebrauchsgegenstände so zu gestalten, dass sie älteren Menschen und Behinderten ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe zugänglich sind.


Das heißt,

 

nachzulesen hier:

http://www.nullbarriere.de

 

 

Eine weitere rechtliche Voraussetzung bildet das Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) soll

Das Gesetz gewährt weder Leistungen noch Zuschüsse. Die ordnungsrechtlichen Regelungen dienen dazu, bereits erreichte Standards abzusichern und an neue Lebenswirklichkeiten anzupassen. Bei diesen Standards handelt es sich um Mindestanforderungen, welche die Träger stationärer Einrichtungen und sonstiger (nicht selbstorganisierten) Wohnformen zu beachten und zu erfüllen haben.

 

Quelle:

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=49052